Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Angaben auf dem Etikett.
So darf die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht durch Adjektive, Qualifikationen oder numerische Angaben ergänzt werden, die nicht in der Produktionsspezifikation vorgesehen sind. Daher sind Begriffe wie „extra“, „fine“, „scelto“, „selezionato“, „superiore“ oder „classico“ ebenso wenig zulässig wie Zahlenangaben, die auf eine bestimmte Qualität oder eine Reife- bzw. Alterungsdauer des Produkts hindeuten sollen.
Ausnahmen bilden die Bezeichnungen „Invecchiato” und „Riserva”. Der Bezeichnung „Invecchiato” kann die Angabe der Mindestreifungsdauer von drei Jahren beigefügt werden, für das Produkt „Riserva” darf die Mindestreifungsdauer von fünf Jahren angegeben werden.